Martina Fehlner: Forschung in Bayern muss mit weniger Tierversuchen auskommen

MdL Martina Fehlner
BayernSPD-Landtagsfraktion

28. April 2020

Freistaat muss alternative Forschungsmethoden mehr unterstützen - Bayern hat mit die meisten Tierversuchen

Anlässlich des Internationalen Tags zur Abschaffung der Tierversuche am 24. April fordern die tierschutzpolitischen Sprecherinnen der SPD-Landtagsfraktion Martina Fehlner und Ruth Müller die Stärkung alternativer Forschungsmethoden ohne Tierversuche. „Bayern hinkt in diesem Bereich hinterher und muss sich hier zukunftsweisend aufstellen, wenn es seinem Ruf als Forschungsland gerecht werden möchte“, so Fehlner. „Leider fehlt es seitens der Staatsregierung an echtem Engagement, wenn es darum geht, Tierversuche zugunsten innovativer Ersatzmethoden zurückzufahren.“ Müller ergänzt: „Tierversuche sind in der Bevölkerung umstritten und aus meiner Sicht ethisch äußerst fragwürdig. Dort, wo alternative, qualitativ gleichwertige Forschungsmethoden zur Verfügung stehen, müssen wir von Tierversuchen wegkommen.“

Was die Zahl der Tierversuche angeht, belegt Bayern den zweiten Platz hinter Baden-Württemberg - und bisher ist keine Trendwende erkennbar. Dies zeigt eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion. So lag die Zahl der für Versuche „verwendeten“ Tiere im Jahr 2014 bei 224.447. Im Jahr 2018 waren es 278.712 Tiere - darunter auch 244 Hunde, 73 Katzen und zehn Paviane. Daten für 2019 liegen noch nicht vor.

In den vergangenen Monaten hat die SPD-Landtagsfraktion drei Anfragen zum Thema Tierversuche gestellt. Fehlner kritisiert, dass die Fragen zum Teil sehr unbefriedigend beantwortet wurden. So konnte das zuständige Ministerium beispielsweise nach mehr als zehnwöchiger Bearbeitungszeit nicht beantworten, wie viele Tierversuche konkret an staatlichen Lehr- und Forschungseinrichtungen durchgeführt wurden. Fehlner: „Wir würden uns wünschen, dass gerade in staatlichen Institutionen zukunftsweisende Forschung und Lehrebetrieben wird – und damit Impulse für die gesamte Wissenschaftslandschaft gesetzt werden.“

Ein weiteres Beispiel: Tierversuchseinrichtungen müssen regelmäßig auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen kontrolliert werden. Die Staatsregierung konnte jedoch die Frage nicht beantworten, ob die jeweils angesetzten Kontrollintervalle in der Vergangenheit tatsächlich eingehalten wurden. „Das Beispiel München-Stadt zeigt, wie wichtig regelmäßige Kontrollen sind“, sagt Müller. Dort gab es bei den seit 2015 durchgeführten 85 Überprüfungen 24 Beanstandungen.

Im Oktober hatte eine Anfrage gezeigt, dass bayernweit fast hundert Prozent der Tierversuchsanträge genehmigt werden. „Die Frage bleibt, ob die genehmigenden Behördenpersonell ausreichend ausgestattet sind, um die Anträge genau zu prüfen“, so Müller. Tatsächlich weisen die Stellenpläne der Regierungen von Oberbayern und Unterfranken insgesamt nur rund 12 Personalstellen aus, die mit der Genehmigung von Tierversuchen befasst sind. „Bei mehreren Hundert Anträgen jedes Jahr scheint die Personaldecke viel zu dünn zu sein“, kritisiert Müller.

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