17. Mai 2018
Rund 10,3 Millionen Euro für kommunale Hochbaumaßnahmen in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg
Gute Nachrichten hat die Landtagsabgeordnete Martina Fehlner für einige Kommunen in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg, denn sie erhalten Zuweisungen des Freistaats Bayern für ihre Hochbaumaßnahmen. Diese Bewilligungen für 2018 wurden heute dem Bayerischen Landtag mitgeteilt. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs. Gefördert werden öffentliche Schulen einschließlich schulischer Sportanlagen, Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder) sowie kommunale Theater und Konzertsaalbauten. Empfänger sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände und kommunale Zweckverbände.
Im Einzelnen fließen im Landkreis Aschaffenburg in folgende Kommunen staatliche Fördermittel für den Hochbau:
- Die Gemeinde Alzenau erhält für die Errichtung von Freisportanlagen für die Grundschule Hörstein Mittel in Höhe von 30.000 Euro
- Die Gemeinde Alzenau erhält für den Hortneubau in der Schulstraße im Stadtteil Michelbach Mittel in Höhe von 31.000 Euro
- Der Markt Hösbach erhält einen Baukostenzuschuss zur Generalsanierung und zum Umbau der Kindertageseinrichtung St. Martin in Höhe von 200.000 Euro
- Der Markt Hösbach erhält für den Neubau des Horts an der Grundschule Hösbach Mittel in Höhe von 100.000 Euro
- Die Gemeinde Kahl am Main erhält für die Erweiterung sowie den Umbau (Brandschutz und Barrierefreiheit) der Kindertageseinrichtung Heide Mittel in Höhe von 178.000 Euro
- Die Gemeinde Karlstein am Main erhält für den Neubau eines Horts in der Feldstraße Mittel in Höhe von 105.000 Euro
- Die Gemeinde Laufach erhält für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Mittel in Höhe von 38.000 Euro
- Der Markt Schöllkrippen erhält für die Generalsanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Hofstädten Mittel in Höhe von 100.000 Euro
- Der Markt Schöllkrippen erhält für den Teilneubau und die Generalsanierung der Grundschule Mittel in Höhe von 750.000 Euro
- Die Stadt Aschaffenburg erhält für die Generalsanierung des Kronberg-Gymnasiums Mittel in Höhe von 2.100.000 Euro
- Die Stadt Aschaffenburg erhält für den Umbau der Erthalschule zur Kindertageseinrichtung Mittel in Höhe von 100.000 Euro
- Die Stadt Aschaffenburg erhält für die Errichtung der Kinderkrippe Mozartschule in der Mozartstraße Mittel in Höhe von 100.000 Euro
- Die Stadt Aschaffenburg erhält für die Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit in der Schiller-Grundschule Mittel in Höhe von 50.000 Euro
- Der Markt Goldbach erhält einen Baukostenzuschuss zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Christophorus in Höhe von 100.000 Euro
- Der Markt Goldbach erhält für den Neubau der Krippe im Ortsteil Unterafferbach Mittel in Höhe von 54.000 Euro
- Der Markt Großostheim erhält für die Umbaumaßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes an der Grundschule im Ortsteil Wenigumstadt Mittel in Höhe von 10.000 Euro
- Die Gemeinde Johannesberg erhält für den Neubau eines Horts Mittel in Höhe von 200.000 Euro
- Die Gemeinde Stockstadt am Main erhält für den Neubau einer Krippe Mittel in Höhe von 200.000 Euro
Im Einzelnen werden im Landkreis Miltenberg folgende Baumaßnahmen gefördert:
- Die Stadt Amorbach erhält für die Generalsanierung und den Neubau von Freisportanlagen für die Grund- und Mittelschule sowie das Gymnasium und den Umbau der Außenanlangen des Gymnasiums Mittel in Höhe von 116.000 Euro
- Der Markt Elsenfeld erhält für den Umbau des vorhandenen Tennisspielfeldes an der Mittelschule in ein Kunstrasenspielfeld Mittel in Höhe von 40.000 Euro
- Die Stadt Erlenbach am Main erhält für den Ersatzneubau der Barbarossa-Mittelschule, für die Generalsanierung der Dreifachsporthalle und für den Ersatzneubau der Freisportanlagen Mittel in Höhe von 1.200.000 Euro
- Die Stadt Erlenbach am Main erhält für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Mittel in Höhe von 150.000 Euro
- Die Stadt Erlenbach am Main erhält für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung in der Dr.-Vits.-Straße Mittel in Höhe von 200.000 Euro
- Der Markt Eschau erhält für den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung im Ortsteil Sommerau Mittel in Höhe von 500.000 Euro
- Der Markt Großheubach erhält einen Baukostenzuschuss zum Umbau und zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Peter in Höhe von 100.000 Euro
- Der Landkreis Miltenberg erhält für die Generalsanierung von Freisportanlagen für das Hermann-Staudinger-Gymnasium in Erlenbach Mittel in Höhe von 40.000 Euro
- Der Landkreis Miltenberg erhält für die Generalsanierung, den Umbau und die Erweiterung des Hermann-Staudinger-Gymnasiums in Erlenbach Mittel in Höhe von 1.500.000 Euro
- Der Landkreis Miltenberg erhält für die Generalsanierung des Johannes-Butzbach-Gymnasiums in Miltenberg Mittel in Höhe von 1.400.000 Euro
- Die Gemeinde Mömlingen erhält für die Generalsanierung und den Umbau der Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“ Mittel in Höhe von 50.000 Euro
- Der Markt Sulzbach am Main erhält einen Baukostenzuschuss zur Generalsanierung der Kindertageseinrichtung im Ortsteil Soden in Höhe von 100.000 Euro
- Der Markt Sulzbach am Main erhält für den Umbau des ehemaligen Rathauses im Ortsteil Soden zum Hort Mittel in Höhe von 20.000 Euro
- Der Markt Weilbach erhält für den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung Mittel in Höhe von 500.000 Euro
Insgesamt stehen im kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2018 in Bayern Mittel von 500 Millionen Euro für diese Zwecke in ganz Bayern zur Verfügung. Martina Fehlner hält diese staatlichen Zuweisungen für unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen. Allerdings weist die Landtagsabgeordnete darauf hin, dass die 500 Millionen Euro bei weitem nicht ausreichen, um alle erforderlichen Investitionen in den Kommunen zu fördern.
Deshalb fordern Fehlner und ihre Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro für Schulhäuser, sowie jeweils 25 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Bäder und die energetische Sanierung kommunaler Gebäude.
Fehlner erläutert außerdem, dass bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt werden. Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.