Martina Fehlner: Kommunen und Landkreis Aschaffenburg erhalten staatliche Zuschüsse

MdL Martina Fehlner

14. Februar 2019

Schlüsselzuweisungen 2019

Nach den heute in München bekannt gegebenen Zahlen muss der Landkreis Aschaffenburg mit weniger Schlüsselzuweisungen auskommen als noch im Jahr zuvor. Die Schlüsselzuweisungen sinken für den Landkreis Aschaffenburg im Jahr 2019 gegenüber 2018 um 3.368.888 Euro auf jetzt 25.108.892 Euro, so die Landtagsabgeordnete Martina Fehlner. „Im Gegensatz zu den meisten Fördertöpfen im kommunalen Finanzausgleich sind die Schlüsselzuweisungen nicht zweckgebunden. Deshalb können die Kommunen über die Verwendung der Mittel frei entscheiden“, erläutert die Abgeordnete die Nachricht zum Jahresstart. „Mehr Schlüsselzuweisungen erlauben einen größeren finanziellen Handlungsspielraum und damit mehr Gestaltungsmöglichkeiten in unserem Landkreis.“

Unterschiedlich ist die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen bei den Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg für das Jahr 2019 (einige Bespiele):

• Goldbach erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 2.101.956 Euro (+)

• Großostheim erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.756040 Euro (-)

• Haibach erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.342.564 Euro (-)

• Hösbach erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 2.195.704 Euro (-)

• Kahl a.Main erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.562.736 Euro (+)

• Laufach erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.040.312 Euro (+)

• Mainaschaff erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 2.874.072 Euro (+)

• Mömbris erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 3.931.416 Euro (+)

• Schöllkrippen erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.001.940 Euro (-)

• Waldaschaff erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1.042.760 Euro (+)

Gute Nachrichten gibt es für die Stadt Aschaffenburg: Aschaffenburg erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 22.149.432 Euro. Das ist ein Plus von 728.664 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Martina Fehlner kritisiert die Staatsregierung dafür, dass die Schlüsselzuweisungen für das bereits laufende Haushaltsjahr erst heute, im Februar bekannt gegeben werden. Schließlich benötigen die Kommunen Planungssicherheit. „Schuld an dieser Verzögerung ist die Staatsregierung, die viel zu spät mit der Aufstellung des neuen Doppelhaushalts für den Freistaat begonnen hat. Im vergangenen Jahr wurden die Schlüsselzuweisungen bereits Anfang Januar bekannt gegeben“, stellt die SPD-Abgeordnete fest.

Für die Kommunen sind die Schlüsselzuweisungen eine der wesentlichen Säulen für die Finanzierung kommunaler Projekte. Das Portfolio kommunaler Aufgaben ist breit gefächert und reicht von der Optimierung der Kinderbetreuung über notwendige Schulsanierungen bis hin zu Verbesserungen der Infrastruktur. Die Schlüsselzuweisungen sind gerade auch für kleinere Gemeinden neben der Beteiligung an der Einkommenssteuer die wichtigste Einnahmequelle und eine wesentliche Grundlage der kommunalen Finanzen. Deshalb fordert die BayernSPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern seit Jahren eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen zur Stärkung der Haushalte von Städten, Gemeinden und Landkreisen. Dafür muss aber der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund erhöht werden.

Martina Fehlner: „Der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund muss schrittweise von aktuell nur 12,75 Prozent auf zumindest 15 Prozent ansteigen, damit mehr Schlüsselzuweisungen in die Haushalte der Städte, Landkreise und Gemeinden fließen können.“ Fehlner weist darauf hin, dass Bayern mit 12,75 Prozent sogar die niedrigste Verbundquote in ganz Deutschland hat. In Baden-Württemberg etwa liegt der Wert bei deutlich höheren 23 Prozent.

Die BayernSPD-Landtagsfraktion tritt in den unmittelbar bevorstehenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 im Landtag insbesondere dafür ein, gezielt die Investitionskraft der Kommunen zu stärken. Der Staat hat die Pflicht, die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre vielfältigen Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Martina Fehlner nennt dafür zentrale Bereiche: „Wir wollen, dass die Städte und Landkreise beim öffentlichen Nahverkehr, bei der Sanierung ihrer Gebäude, Schwimmbäder und Straßen sowie beim Ausbau der Barrierefreiheit größeren Handlungsspielraum erhalten.“